Die «gute fachliche Praxis» ist eine Grundvoraussetzung für sachgerechtes Handeln im Pflanzenschutz. Die Beachtung dieser Grundsätze gewährleistet die Durchführung eines bestimmungsgemässen und sachgerechten Pflanzenschutzes bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange des vorbeugenden Verbraucherschutzes sowie des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Dies bedingt, unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzen- und Gewässerschutz gelten grundsätzlich für alle Bewirtschaftungsformen (z. B. konventioneller, integrierter oder ökologischer Landbau). Unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten bilden sie den Rahmen für die verfügbaren Handlungsmöglichkeiten des Anwenders, der die Pflanzenschutzmaßnahmen plant und durchführt.

Es existieren bereits zahlreiche Konzepte für die gute fachliche Praxis im Gewässerschutz in der Schweiz; sie werden aber nicht vollumfänglich umgesetzt. Die Gründe dafür sind vielfältig: fehlende Sensibilität für den Gewässerschutz, Wissenslücken bei den Betrieben, keine optimale Betriebsberatung, Sicherheitsdenken beim Schutz der Kulturen, traditionelle Werte («wir haben es schon immer so gemacht»), Kostendruck oder hohe Qualitätsanforderungen, die zu einem erhöhten Einsatz von PSM führen.

Für eine zielgerichtete Förderung der guten fachlichen Praxis gilt es herauszufinden, wo Lücken in der Beratung für die Umsetzung der guten fachlichen Praxis bezüglich Gewässerschutz beim Umgang mit PSM bestehen und mit welchen Methoden und Instrumenten die Umsetzung verbessert werden kann.