Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) hat 2018 zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Koordinationsgruppe Richtlinien Tessin und Deutschschweiz (KIP) sowie der ‘Groupement Pour La Production Intégrée Dans L’Ouest De La Suisse’ (PIOCH) eine Liste mit Kontrollpunkten für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft herausgegeben, die in Acontrol aufgenommen und für den Vollzug bereitgestellt wurde.

Waschplatz (Quelle: T. Haller)

Dies im Sinne der Massnahme 6.2.1.5 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (AP PSM) zur Verstärkung der Kontrollen gewässerrelevanter Aspekte. Dabei überprüfen Kontrolleure unter anderem die baulichen Massnahmen im Bereich Gewässerschutz sowie die Lagerung und Anwendungsrisiken für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb.

Zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass der Vollzug sowie die Anforderungen an die Waschplätze in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Dadurch entstehen bei Landwirtinnen und Landwirte ebenso wie bei Beratern und Kontrolleuren sowie jenen Fachleuten, die für die Schulung der Kontrolleure zuständig sind, Unsicherheit und offene Fragen bezüglich einer sachgemässen und gesetzeskonformen Anwendung der Kontrollpunkte. In der Folge verzögern sich sowohl Sanierungsprojekte von landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen (z. B. Spritzenwaschplätze) als auch eine effektive und zielorientierte Umsetzung der Massnahme 6.2.1.5 des AP PSM zur Verstärkung der Kontrollen gewässerrelevanter Aspekte.

In Folge dessen wurde im Juli 2019 in der Projektoberleitung des AP PSM beschlossen, dass die Plattform «Pflanzenschutzmittel und Gewässer» in Zusammenarbeit mit der KVU und der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) eine interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen für landwirtschaftliche Betriebe sowie ein begleitendes Merkblatt zu erarbeiten.